Allgemeine Geschäftsbedingungen II.

für die Teilnahme an

wissenschaftlichen Symposien

des Trauma-Institut-Leipzig bzw. der Leipziger Akademie für Ganzheitliche Psychotherapie

(AGB II. auf website www.traumapotenziale.de)

Stand: November 2020

 

1. Geltungsbereich der AGB II.

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an einem wissenschaftlichen Symposium (z.B. Symposium Traumapotenziale) der Leipziger Akademie für Ganzheitliche Psychotherapie (im Folgenden auch als „Akademie“ bezeichnet), Leipziger Str. 36a in 04178 Leipzig mit der Akademie.


1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

 

2. Anmeldung, Teilnahmegebühr, Anmeldeschluss

2.1. Durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten Anmeldecoupons für die Veranstaltung an die Akademie sowie Überweisung des vollständigen dafür vorgesehenen Teilnahmebeitrags ohne Abzug auf das Konto der Akademie bis spätestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Veranstaltungsbeginn wird ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der Veranstaltung abgegeben.


2.2. Die Anmeldung kann per Internet oder per Anmeldecoupon der Akademie mit der Post erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Vorort-Anmeldung beim Tagungsbüro der Akademie zu den angegebenen Geschäftszeiten.


2.3. Etwaige Bank- und Geldtransferkosten sind von dem Teilnehmer in voller Höhe zu kalkulieren und auf den Teilnahmebeitrag aufgeschlagen zu überweisen.


2.4. Der Anmeldebogen ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Mit der Anmeldung bekundet der Teilnehmer, dass alle Angaben zur Person vollständig und richtig sind.


2.5. Die reguläre Anmeldemöglichkeit per Internet oder per Post zu einer wissenschaftlichen Veranstaltung endet 14 Tage vor dem vorgesehenen Veranstaltungsbeginn (siehe dazu auch vorstehenden Abs. 2.1.). Danach ist später nur noch eine Anmeldung vor Ort verbunden mit dem vollständigen Ausfüllen des Anmeldecoupons sowie Barzahlung des gesamten Teilnahmebetrages möglich.


3. Vertragsschluss, Auswahl der Teilnehmer

3.1. Der Vertrag kommt bei einer Anmeldung zu einer wissenschaftlichen Veranstaltung der Akademie per Internet oder per Post zustande, sobald der Teilnehmer von der Akademie ein entsprechendes Bestätigungsschreiben erhält, worin sowohl der schriftliche als auch finanzielle Teil der Anmeldung bestätigt sind.


3.2. Nur wenn die vorstehenden Vorgaben zur Anmeldung und Bezahlung des Teilnahmebeitrages (siehe vorstehende Ziffer 2) vollständig erfüllt sind, wird das Angebot von der Akademie als gültig angesehen. Bei ungültigen Anmeldungen besteht kein Zugangsrecht zur Fortbildungsveranstaltung.


3.3. Wird eine Anmeldung bei der Akademie vor Ort ausgeführt, so kommt der Vertrag zustande, sobald das Tagungsbüro der Akademie den vollständig ausgefüllten Anmeldecoupon und die Barzahlung des Teilnehmers annimmt und eine Quittung aushändigt.


3.4. Sollte ein wissenschaftliches Symposium der Akademie ausnahmsweise ausgebucht sein, oder die Akademie aus sonstigen Gründen die Teilnahme nicht bestätigen, so wird dem vollständig angemeldeten Teilnehmer die Absage mitgeteilt und der bereits eingezahlte Teilnahmebetrag unverzüglich auf das von ihm im Rahmen der Anmeldung angegebene Konto zurückerstattet.


4. Teilnahmerabatte, Bearbeitungskosten

4.1. Den Teilnehmern von Seiten der Akademie evtl. gewährte Teilnahmerabatte sind für die Akademie nur dann verbindlich, wenn der nach Berücksichtigung des Rabattes zu bezahlende Teilnahmebeitrag vollständig bis zu dem von der Akademie vorgesehenen Rabattabschlusstag auf dem Konto der Akademie eingegangen ist.


4.2. Wird von der Akademie eine Anmeldung zurückgewiesen, weil die Anmeldung nicht den Voraussetzungen für ein verbindliches Angebot entspricht (z.B. weil das Anmeldeformular nicht vollständig ausgefüllt wurde, oder der Teilnahmebetrag nicht vollständig überwiesen wurde), so kann mit entsprechender schriftlicher Begründung von der Akademie dem sich Anmeldenden gegenüber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro in Rechnung gestellt bzw. mit einem Rückzahlungsbetrag verrechnet.


4.3. Sollte es durch die Zurückweisung der Anmeldung zu Zusatzkosten der Akademie kommen, die über die normale Verwaltung einer fehlerhaften Anmeldung hinausgehen, etwa durch zusätzliche Bankgebühren, notwendige Zusatzmaßnahmen der Akademie zur Bearbeitung der fehlerhaften Anmeldung etc., so hat der sich Anmeldende auch diese Kosten zu entrichten. Sie werden von Seiten der Akademie mit schriftlicher Begründung in Rechnung gestellt bzw. mit einem Rückzahlungsbetrag verrechnet.


5. Leistungsumfang, Räumlichkeiten

5.1. Der bezahlte Teilnahmebeitrag berechtigt zur Teilnahem am adäquaten Symposiumsprogramm.


5.2. Übernachtungskosten sind in den Teilnahmegebühren nicht inbegriffen.


5.3. Über die wahrscheinlichen Raumauslastungen bei Workshops werden die Teilnehmer per Aushang oder mündlich zentral während der Veranstaltung informiert, sodass Sie sich eigenständig darauf einstellen können. Platzreservierungen werden nicht vorgenommen.

  

6. Fortbildungspunkte

6.1. Die Akademie beantragt für alle Veranstaltungen Fortbildungspunkte bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK), soweit nicht Abweichendes vor der Veranstaltung den Teilnehmer mitgeteilt wird.


6.2. Sollte die OPK Fortbildungspunkte – gleich aus welchen Gründen – verweigern oder die von der Akademie beantragte Punktzahl reduzieren, bestehen vonseiten der Teilnehmer keine Ansprüche gegenüber der Akademie, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz.


7. Absage von Veranstaltungen durch die Akademie

7.1. Die Veranstaltung kann von der Akademie abgesagt werden, wenn dafür ein Grund besteht.


7.2. Die Absage aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt gegenüber den Teilnehmern bis spätestens 8 Wochen vor der vorgesehenen Veranstaltung. Absagen erhalten nur die Personen, die sich zuvor ordnungsgemäß und vollständig zur Veranstaltung angemeldet haben.


7.3. Eine Absage von Veranstaltungen infolge von höherer Gewalt (z.B. Pandemiemaßnahmen, Katastrophen aller Art) kann auch kurzfristig nach Katastrophenlage vorgenommen werden.


7.4. In allen anderen Fällen werden die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich über die Absage oder evtl. Änderungen informiert.


7.5. Sofern es ausnahmsweise zu einer Absage der wissenschaftlichen Veranstaltung kommt, wird den Teilnehmern die bereits eingezahlte Teilnahmegebühr umgehend zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber der Akademie sind ausgeschlossen.

  

8. Abmeldungen durch die Teilnehmer

8.1. Abmeldungen von der Veranstaltung sind durch die Teilnehmer möglich. Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden mit dem Zugang bei der Akademie wirksam.


8.2. Bei einer Abmeldung bis 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhält der Teilnehmer den vollen Teilnahmebetrag abzüglich der pauschalen Bearbeitungsgebühr zurück, bei einer Abmeldung in der Zeit danach bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmebetrages abzüglich der pauschalen Bearbeitungsgebühr.


8.3. In der Zeit danach (d.h. für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen) erfolgt keine Rückerstattung mehr. Es besteht aber die Möglichkeit, einen geeigneten fachlichen Ersatzteilnehmer zu stellen, der an der Veranstaltung an Stelle des ursprünglich vorgesehenen Teilnehmers teilnehmen kann, wenn er vor Beginn der Veranstaltung als Ersatzteilnehmer das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular an die Akademie übermittelt hat und diese die Teilnahme als fachlich geeigneter Ersatzteilnehmer schriftlich bestätigt.


8.4. In allen vorstehenden Fällen der Abmeldung, also auch im Falle der Stellung eines geeigneten fachlichen Ersatzteilnehmers, ist gegenüber der Akademie eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro zu entrichten. Diese ist sofort fällig und gegenüber der Akademie auszugleichen. Sie wird von einem zuvor eingezahlten Teilnahmebetrag abgezogen und insoweit einbehalten.


8.5. Sollte es durch die Abmeldung zu Zusatzkosten der Akademie kommen, die über die normale Verwaltung einer Abmeldung hinausgehen, etwa durch zusätzliche Bankgebühren, notwendige Zusatzmaßnahmen der Akademie zur Bearbeitung der Abmeldung etc., so hat der Teilnehmer auch diese Kosten zu entrichten. Sie werden von Seiten der Akademie mit schriftlicher Begründung in Rechnung gestellt. Sie werden von einem zuvor eingezahlten Teilnahmebetrag abgezogen und insoweit einbehalten.


9. Teilnahme

9.1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.


9.2. Die Akademie haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmern im Rahmen der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, es sein denn, diese resultieren aus vorsätzlichem oder grob fahrlässiges Verhalten der Akademie. Insbesondere erfolgt eine Haftung nach dieser Maßgabe nicht für Schäden, die durch Vortrags- oder Workshopinhalte oder durch andere Teilnehmer verursacht werden.


9.3. Jeder Teilnehmer bekundet mit seiner Teilnahme, dass er seinen Gesundheitszustand, insbesondere in psychischer Hinsicht, kritisch überprüft hat und sich der Teilnahme an der Veranstaltung gewachsen sieht.


9.4. Sollte ein Teilnehmer aufgrund seiner psychischen Verfassung oder persönlichen Haltung den geplanten Ablauf einer Veranstaltung nachhaltig stören, so kann der Veranstalter diesen Teilnehmer zum Verlassen der Veranstaltung ohne Schadensersatz auffordern. Bei aggressiven Attacken können Ordnungsdienste zu Hilfe gerufen werden. Der suspendierte Teilnehmer hat dann für etwaige Folgeschäden aufzukommen. Das Recht auf weitere Teilnahme ist für den suspendierten Teilnehmer erloschen.

 

10. Schweigepflicht

10.1. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der ihm persönlich obliegenden ärztlichen, therapeutischen oder heilberuflichen Schweigepflicht gegenüber allen Fortbildungsteilnehmern selbst verantwortlich und wird im Rahmen der Teilnahme an der Veranstaltung Sorge dafür tragen, dass es insoweit nicht zu Verstößen kommt.


10.2. Dasselbe gilt für die Einhaltung der ärztlichen, therapeutischen oder heilberuflichen Schweigepflicht im Rahmen etwaiger Klienten-/Patientenfallbeispielen per Supervision, DVD/VHS-Beispiel oder Life-Klienten/-Patienten.


10.3. Die Teilnehmer erklären mit ihrer Teilnahme, dass Ihnen die insoweit bestehenden rechtlichen Vorgaben bekannt sind, sie diese vollumfänglich beachten und im Falle evtl. Verstöße die sich daraus ergebenden Folgen selbst zu verantworten haben. Die Akademie haftet insoweit nicht.


11. Ausschluss von der Veranstaltung

Die Akademie behält sich vor, Teilnehmer, die die Veranstaltung nachhaltig auf vielfältige Art stören, von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Falle nicht.